Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit Mai 1993 Inhaber eines freiberatenden Büros mit Spezialbereich für Rüstungsaltlasten, mit dem ich seit Juli 2019 auch in Mitteldeutschland - Großraum Leipzig / Halle / Gera / Magdeburg tätig bin.
Im Vorfeld von erdeingreifenden Tätigkeiten hinsichtlich Tiefbau, Baugrunduntersuchungen, altlastenspezifischen Analysen, ect., ist aus arbeitsschutzrechtlichen Belangen die Frage einer möglichen Kampfmittelbelastung von wesentlicher Bedeutung. Der Verantwortliche ist daher, vor Beginn derartiger Tätigkeiten, in der Pflicht , entsprechend regelkonforme Maßnahmen zur Kampfmittelfreiheit zu veranlassen.
Sie haben ein Bauprojekt in Mitteldeutschland, aber noch keine Kampfmittelfreigabe?
Dann sind Sie bei mir genau richtig!